Geschichte der Versicherungsschilder


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Die Geschichte des Feuerversicherungsschildes geht zurück in das 17. Jahrhundert. Das älteste bekannte Schild stammt von 1680 aus England. Eine Feuersbrunst, die 1666 große Teile von London in Schutt und Asche legte, war der Anlass zur Gründung einiger kleiner Feuerversicherungsvereine.

Da man zu dieser Zeit in London noch keine Feuerwehren kannte, stellten die Feuerversicherungsgesellschaften eigene Feuerwehren auf. Sie gaben den Löschmannschaften Uniformen und versahen die Wagen und Feuerspritzen mit dekorativen Emblemen, die auf den Feuerversicherungsschildern wiederkehrten. Hausnummern gab es in London ebenfalls nicht. Die kleinen dekorativen Blechschilder mussten deshalb an den versicherten Häusern angebracht werden, damit die Feuerwehren im Brandfall erkennen konnten, bei welcher Gesellschaft ein Haus versichert war.


Die Geschichte der Versicherungsschilder ist eng verbunden mit der Gründung von Feuerversicherungsgesellschaften nach dem großen Brand von London im Jahre 1666. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gab es noch keine öffentlichen oder freiwilligen Feuerwehren. Wegen der großen Brandgefahr, die von den meist noch in Holz errichteten, dicht an dicht stehenden Häusern ausging, versuchten die Versicherer die Risiken dadurch zu minimieren, dass sie derartige Wehren ins Leben riefen. Damit die Brandbekämpfer jedoch wussten, welche Häuser bei ihrem Arbeitgeber versichert waren und daher als erste gelöscht werden mussten, wurden die Versicherungsschilder erfunden. Zunächst waren sie aus Blei und zuweilen handbemalt. Sie trugen in der Regel die Versicherungsnummer und wurden so an der Fassade des jeweiligen Hauses angebracht, dass sie einerseits gut sichtbar, andererseits jedoch außerhalb der Reichweite von Dieben waren. Nachdem die Bleipreise ins Unermessliche gestiegen waren, weil zum Beispiel Napoleon dieses Metall für seine wenig friedlichen Zwecke in Mengen vergeudet hatte, wurden die Schilder in verschiedenen anderen Materialien - von Messing und Zink bis zum emaillierten Eisenblech - hergestellt.

Allmählich - mit dem Zusammenschluss von Feuerwehren und der vermehrten Übernahme dieser Sicherungsfunktion durch die Kommunen - verloren die Feuerversicherungsschilder ihre ursprüngliche Aufgabe. Sie wurden kleiner und dienten mehr dem Werbehinweis auf das Unternehmen, dem der Versicherungsschutz anvertraut worden war. Oder sie nahmen an Umfang zu und wiesen - mit entsprechenden Hinweisen - auf Agenturen hin, bei denen derartige Verträge abgeschlossen werden konnten. Von dieser Möglichkeit machten dann auch andere Unternehmen der Branche Gebrauch, zum Beispiel Lebensversicherer.

Von der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts an dienten die Schilder dann nur noch Reklamezwecken. Heute sind sie ganz aus der Mode gekommen, dafür aber zu begehrten Sammelobjekten geworden. Sammlerclubs gibt es in Deutschland, Italien, England und in den USA. Der Deutsche Feuer-Versicherungs-Verein e. V. veranstaltet regelmäßig Tauschbörsen, auf denen die Mitglieder ihre kostbaren Blechschildchen zeigen, tauschen und auch verkaufen.

Textauszug aus Museum der Versicherungswirtschaft




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Versicherung (Kollektiv)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Inhaltsverzeichnis

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* 1 Grundprinzip der Versicherung

o 1.1 Deckungsprinzipien

o 1.2 Untypische Versicherungen

* 2 Versicherung im Kontext des Risikomanagements

* 3 Klassifikation von Versicherungsarten

* 4 Siehe auch

* 5 Weblinks

Grundprinzip der Versicherung [Bearbeiten]

Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:

* biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt

* Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt

* Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)

* Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt

Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich um anlage- (Kapitaldeckungsverfahren) oder umlagefinanzierte (Umlageverfahren), staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Sie werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.

Deckungsprinzipien [Bearbeiten]

Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.

* Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.

* Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung angewendet.

Besonders augenscheinlich wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z.T. auch des Invaliditätsrisikos.

Untypische Versicherungen [Bearbeiten]

Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen!

Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontinenversicherung, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.

Die insbesondere in Frankreich übliche Kapitalisierung ist ebenfalls im eigentlichen Sinn keine (Lebens-)versicherung, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.

Versicherung im Kontext des Risikomanagements [Bearbeiten]

Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:

1. Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)

2. Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind

3. Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).

Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Außerdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.

Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomangement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren, planmäßiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmäßig umgegangen werden.

Klassifikation von Versicherungsarten [Bearbeiten]

Allgemein werden Versicherungen an Hand von zwei Kriterien in Gruppen eingeteilt:

1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen

* Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.

* Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks- & Eigentumsversicherung

2. Schadens- und Summenversicherungen

* Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Autoversicherung.

* Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung.

Siehe auch [Bearbeiten]

* Schadenmanagement

* Versicherungsbetrug

* Pflichtversicherung

 

 

 

Versicherer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ein Versicherer ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (vgl. § 1 VVG). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z.B. in Großbritannien die Names von Lloyd's of London, Versicherer sein.

Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (z. B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung - d.h. als Vermittler für einen anderen Anbieter - angeboten werden.

Inhaltsverzeichnis

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* 1 Geschichte

* 2 Staatliche Kontrolle

* 3 Organisation

* 4 Interessenvertretung

* 5 Siehe auch

* 6 Weblinks

Geschichte [Bearbeiten]

Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsunternehmen. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert. Die ersten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegründet, so die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner Feuersozietät (1718). Der erste auf moderner versicherungsmathematischer Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die englische Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life) (1762).

Staatliche Kontrolle [Bearbeiten]

Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in Deutschland besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Das VAG regelt u.a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen.

In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand 02.2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Aufgrund europarechtlicher Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR, die in Deutschland nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschränkt der deutschen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Ländern dürfen in Deutschland Versicherungsgeschäft nur über Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland beaufsichtigt werden. Grundsätzlich gelten entsprechende Regelungen auch in Österreich und der Schweiz. Für bestimmte kommerzielle Versicherungszweige und die Rückversicherung gelten Ausnahmen.

Organisation [Bearbeiten]

In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der Spartentrennung, d.h. das Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Interessenvertretung [Bearbeiten]

Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zusammengeschlossen. Der GDV ist eine der mächtigsten politischen Lobbys in Deutschland, nicht zuletzt deshalb, weil die Versicherungsunternehmen einen großen Anteil ihres Kapitals in Bundesanleihen investieren und somit als Gruppe der größte Gläubiger der Bundesrepublik Deutschland sind.

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vertritt die Interessen der Versicherungsunternehmungen in der Schweiz, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ) die der Versicherungsunternehmen in Österreich.